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... ist die Überholung unzulässig." (BGH, Urteil vom 5. 3. 1957 - DAR 186) §§ Absolute Fahruntüchtigkeit ab l,5u/oo „Von einem Blutalkoholgehalt von 1,5°/*« an ist jeder Führer eines Kraftfahrzeuges, auch der an Alkohol gewöhnte, nicht mehr in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen. Gegenüber dieser wissenschaftlichen Erkenntnis ist eine nachträgliche Fahrprobe, durch die ein Fahrer belegen will, daß er trotz jenes Alkoholgehalts fahrsicher sei, nicht beweiserheblich." (BGH, Urteil vom 11. 4. 1957 - DAR 57,188) §§ Vorsicht beim Einund Aussteigen „Der StVO ist kein Verbot zu entnehmen, durch die linke, der Fahrbahn zugewandte Wagentür einund auszusteigen. Der Einund Aussteigende muß sich nur vergewissern, daß er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet." (BayerObLG., Urteil vom 18. 12. 1956 - DAR 57,192) §§ Sicherheitsabstand zur Straßenmitte „Zur Straßenmitte muß grundsätzlich ein ausreichender Sicherheitsabstand (etwa mindestens 50 cm) eingehalten werden. Ist dies auf schmalen Straßen nicht möglich, so ist scharf am rechten Straßenrand zu fahren. Der Gefährdung von langsamen Verkehrsteilnehmern ist durch geringe Geschwindigkeit und besondere Aufmerksamkeit zu begegnen." (BayerObLG., Urteil vom 28. 11. 1956 - DAR 57, 192) §§ Linkseinbiegen bei trichterförmiger Erweiterung der Straße „Wenn sich eine ...
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