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... dem Fräulein Lisaweta sich gepanzert hatte, sondern vor allem in der Geschwindigkeit, mit der sie sich fortbewegte, und in der „Selbstbeweglichkeit" ihres Automobils. Hätte die junge Dame von der Natur die Fähigkeit erhalten, mit ihren hübschen Beinen sechzig Stundenkilometer zu laufen, so wäre sie dabei doch wohl nicht ins Träumen geraten. Einerlei, wie die Richter später den Fall entschieden — der zuständige Oberengel erklärte die junge Dame für schuldig. Was beim Fußgänger eine entschuldbare Unaufmerksamkeit sei, so meinte er, dürfe sich ein Autofahrer nicht mehr erlauben. Nun sind ja Engel Autos gegenüber etwas voreingenommen. Es ist nämlich noch gar nicht heraus, ob ein unaufmerksamer Fußgänger den Autofahrer nicht mehr gefährdet, als ein unaufmerksamer Autofahrer den Fußgänger. Das kommt in jedem einzelnen Fall auf die Nebenumstände (und auf die Wachsamkeit des zuständigen Schutzengels) an. Sie können nämlich im Bruchteil einer Sekunde nidit viel überlegen, ob sie einen Baum oder ein Kind anfahren wollen. — Ich kenne ein paar Leutchen, die am Gründonnerstag die Wahl hatten zwischen einem alten Bäuerlein und einem blühenden Kirschbaum. Sie entschieden sich für den Baum, und ihre Fahrt ins Tulpenland endete in einem Graben, wo der Volkswagen einen Kopfstand vollführte. Zwar gelang es den vier Insassen, sich leichtverletzt aus ...
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