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... Straße 1. Ordnung fährt, hat nicht etwa ein Vorfahrtrecht vor einem Fahrzeug, das auf einer Straße 2. Ordnung fährt. Treffen gleichartige Straßen zusammen, so hat das von rechts kommende Fahrzeug die Vorfahrt. Gleichartige Straßen sind z. B.: Zwei Straßen mit Straßenbahnanlagen oder zwei Straßen, von denen die eine eine Straße mit Straßenbahnanlage und die andere eine Straße 1. Ordnung ist. Oder zwei Straßen, von denen die eine eine Straße 1. Ordnung, die andere eine Straße 2. Ordnung ist, und schließlich zwei sogenannte Nebenoder Seitenstraßen, die weder Straßenbahnanlagen aufweisen, noch besonders als Verkehrsstraßen bezeichnet sind. Mit Hilfe der beigegebenen Skizzen sollen kurz die am meisten vorkommenden Fälle besprochen werden. Skizze I: Fahrzeug 1 fährt auf einer Hauptverkehrsstraße (Straße mit Straßenbahnanlage). Ihm steht demnach die Vorfahrt vor Fahrzeug 2 zu, das sich auf einer Seitenstraße befindet. Skizze II: Beide Fahrzeuge befinden sich auf einer sogenannten Seitenstraße. Es treffen also zwei gleichartige Straßen zusammen, so daß das von rechts kommende Fahrzeug3 die Vorfahrt vor Fahrzeug 4 hat. Skizze III: Hier treffen wieder zwei gleichartige Straßen zusammen, und zwar zwei Hauptverkehrsstraßen, die eine mit Straßenbahnanlage, die andere als Verkehrsstraße 2. Ordnung gekennzeichnet. Demnach hat auch hier wieder ...
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