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... Auch an Parkuhren, die sich nicht bedienen lassen, dürfen Autofahrer nur so lange parken, wie es die auf der Uhr angegebene Höchstparkzeit erlaubt. Läßt sich eine Parkuhr nicht in Gang setzen, darf man also nicht davon ausgehen, daß damit das Parken auf unbegrenzte Zeit zugelassen ist. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat jetzt entschieden, daß die Höchstparkzeit an Parkuhren nicht davon abhänge, ob die Uhr bedient werde oder überhaupt funktioniere. Auch an defekten Parkuhren gilt nach Ansicht der Bundesrichter ein beschränktes Parkverbot. Wer länger als die Höchstparkzeit dort parkt, kann daher mit einer Geldbuße bestraft werden. Das Gericht entschied außerdem, der Autofahrer müsse, bevor er »gebührenfrei« seinen Wagen abstellt, mindestens den Versuch machen, einen Parkgroschen einzuwerfen (Az.: 4 StR 636/82). Reifenberatung Pirelli bekennt Farbe Die Einsicht, daß kein Reifen in allen Kriterien optimales bieten kann, hat die Firma Pirelli zu einer bislang einzigartigen Verkaufsstrategie veranlaßt. Ab sofort werden alle 11 Reifentypen des Höchster Herstellers nach 5 Leistungskriterien beurteilt: Komfort, Nässehaftung, Wirtschaftlichkeit, Sportlichkeit und Wintertauglichkeit. Für jeden dieser Punkte vergibt der Hersteller ein Prädikat - »gute Leistung«, »sehr gute Leistung« oder ...
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