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... bis 15 DM, Kinderspielzeug bis 8 DM, 3A Liter alkoholfreie Getränke, Reiseproviant bis 250 g, eine Schachtel Zigaretten) das Ladenschlußgesetz buchstabengetreu einzuhalten. Verweigerten die Tankstelleninhaber die Unterschrift, so wurde mit Anzeige gedroht. Bezahlen mußten sie auf jeden Fall: Mit der Unterschrift erkannten sie auch die Forderung des Vereins nach einem »Aufwendungsersatz« von 150 DM an. Die wenigen, die eine gerichtliche Klärung vorzogen, unterlagen und mußten dem Verein ebenfalls seine Auslagen ersetzen. Die Hamburger Pächter liefen gegen die erste Abmahnungswelle Sturm: Zur Jahreswende folgten 250 von ihnen einem Boykottaufruf und schlössen die Zapfsäulen pünktlich um 18.30 Uhr. Das wiederum rief die Kartellbehörde auf den Plan, die darin eine verbotene Absprache sah. Aus dem Recht, nach Ladenschluß Sprit zu verkaufen, ergebe sich auch die Pflicht, die Autofahrer zu jeder Zeit mit Benzin zu versorgen. Zeiten festlegen sollen.« Als mit den Mineralölgesellschaften nichts ging, schoß sich der Verein auf die Gegenrichtung ein. Geschäftsführer Wolfgang Linnekogel: »Die meisten Pächter sind uns sogar dankbar für die Aktion, weil sie den großen Verkauf gar nicht wollen. Sie werden von den Gesellschaften gezwungen, ein breites Warensortiment zu führen und dieses zu völlig überzogenen ...
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