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... gefahrenen (!) Kilometer. Sie kann man aber nur absetzen, wenn sie der Arbeitgeber nicht erstattet. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 36 Pfennig, kann man die Differenz geltend machen. Diese 36 Pfennig decken aber nur noch bei Kleinwagen sämtliche anfallenden Kosten. Schon in der unteren Mittelklasse kann es sich also lohnen, für Dienstreisen mit dem Privatauto einen Kosten- Einzelnachweis zu erstellen. Dazu muß man zunächst ein Fahrtenbuch führen. Ferner stellt man zusammen, was man im Jahr für das Auto ausgibt: Garagenmiete, Steuer, Versicherung (in diesem Fall nicht nur Haftpflichtund Insassen-Unfallversicherung, sondern auch Kaskound Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung), Reparaturen, Autowäsche, Ersatzteile, Parkund Straßenbenutzungsgebühren usw. Dazu kann man vier Jahre lang jeweils 25 Prozent des Anschaffungspreises rechnen. Die so ermittelten Gesamtkosten werden durch die im Jahr gefahrenen Kilometer geteilt. Mit diesem Ergebnis multipliziert man die »Dienst-Kilometer. Der dann ermittelte Betrag wird vom Finanzamt akzeptiert, wenn alle Ausgaben belegt sind (siehe auch »Urteile« Seite 10). Wer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder auf einer Dienstfahrt einen Unfall verschuldet, kann diegesamten Unfallkosten einschließlich Wertminderung steuermindernd einsetzen - dazu die ...
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