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... Städten ein sehr schwacher Trost sein, wenn eine Entschlie- ßung des Bundestages gelegentlich der Verabschiedung des Verkehrsfinanzgesetzes gefaßt worden ist mit dem Wortlaut: „Der Bundestag erwartet, daß die Regierungen der Länder das ihnen aus dem Verkehrsfinanzgesetz zufließende Mehraufkommen an Kraftfahrzeugsteuern zusätzlich für den Straßenbau verwenden und dabei auch den Straßenbau der Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen." Sollten die Städte nicht ein unabdingbareres Anrecht haben, aus dem Kraftverkehr, der ihnen z. Z. durchwegs akute Sorgen macht, auch gesetzlich garantierte Einnahmen zu haben? Die Bedrängnis der Städte kommt daher, weil sich nicht nur mehr als die Hälfte des Gesamtverkehrs in den Städten abspielt, sondern die nicht in Bewegung befindüdien Fahrzeuge sich zweifellos zu 75 1/2 in den Städten jeweils aufhalten. Aus der besonderen Eigenart der Entwicklung des Kraftverkehrs geht hervor, daß es unbedingt notwendig ist, gesetzliche Regelungen zu treffen, die möglichst nicht hinter der Entwicklung herlaufen, sondern mit ihr Schritt halten. Das heißt aber, daß sowohl der Gesetzgeber, das sind die Mitglieder der Bundesund Landesparlamente, als auch die Fachministerien die Entwicklung der Automobilproduktion bis zu einem gewissen Grade wenn schon nicht im voraus beurteilen, so doch die Entwicklung, ...
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