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... Wege gar nicht benützt haben. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, könnte man nun eine Regelung treffen derart, daß dem Besitzer eines deutschen Kraftfahrzeuges, der aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, beim Grenzübertritt von der deutschen Zollbehörde ein entsprechender Steuerbetrag zurückerstattet wird. Das würde aber sicherlich zu einer starken Belastung der Zollbehörden führen. Andererseits ist nun aber ein Verzicht auf die Aufenthaltssteuer seitens der verschiedenen Nachbarstaaten nur denkbar, wenn auch Deutschland auf die Aufenthaltssteuer für ausländische Kraftfahrzeuge verzichtet. Die augenblickliche Lage ist so, daß für Ausländer, die sich nicht länger als 60 Tage in Deutschland aufhalten, Steuerkarten ausgestellt werden können, für die die Steuer für jeden Kalendertag bei Kraftwagen 1 RM., bei Krafträdern 50 Pfg., jedoch mindestens 3 RM. beträgt. Darüber hinaus sind aber bereits weitgehende Erleichterungen geschaffen worden. So ist auf Grund eines Sonderabkommens mit der Schweiz für den deutschschweizerischen Grenzverkehr völlige Steuerfreiheit bis zu 14 Tagen Aufenthalt gewährt worden. Danziger Kraftfahrzeuge genie- ßen sogar Steuerfreiheit bis zur Dauer eines Monats; ferner sollen an einigen Stellen Kraftfahrlinienbetriebe von der Steuer befreit worden sein. Diese Ausnahmen führen zu einer Verstimmung bei ...
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