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... bei Verkehrsunfällen ist im Gesundheits-Reformgesetz eine Regelung gefunden worden, die ganz im Sinne Ihres Vorschlages die hohe Qualität unseres Rettungsdienstes sichert.« Dies schrieb Bundessozialminister Dr. Norbert Blüm an ADAC-Präsident Franz Stadler, nachdem dieser in einem Brief an Blüm die geplante Reform für den Bereich des Rettungsdienstes kritisiert hatte (s. motorweit 9/88). Jetzt steht fest: Unfallverletzte brauchen die Fahrt ins Krankenhaus auch dann nicht zu bezahlen, wenn sie nach Untersuchung oder Behandlung wieder nach Hause dürfen. Zwar müssen in jedem Fall 20 Mark bezahlt werden. Die kassieren aber nicht die Retter vor Ort, sondern die Krankenkassen. Mit dem jetzigen Gesundheits-Reformgesetz bleibt auch die flächendekkende Versorgung im Rettungsdienst gesichert. Tempo-30-Kontrollen Keine Schikane in Schweinfurt Die motorweit sprach mit Schweinfurts Leitendem Polizeidirektor Oswald Holmer (52). motorweit: In vielen Zeitungen stand: Die Schweinfurter Polizei führt in Tempo- 30-Zonen keine Radarkontrollen durch. Haben Sie was gegen solche Zonen? Holmer: Im Gegenteil. Tempo-30-Zonen sind eine gute Sache. Aber bei mehreren Zonen hat sich die Stadtverwaltung nicht an die amtlichen Richtlinien gehalten. Erlaubt sind nämlich nur gleichartige Straßen, in denen rechts vor links gilt. motorweit: ...
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