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... wieder einsparen — bei den kleinen Schmerzensgeldern, die ich einfach abschaffen würde. MOTORWELT: Was sind denn so die kleinsten Schmerzensgelder? HACKS: Das ist ganz interessant, das ist jetzt sogar noch runtergegangen. Bis vor kurzem gab es kein Schmerzensgeld mehr unter 100 Mark. Aber jetzt sind wieder Urteile aufgetaucht mit 20 bis 25 Mark. Zum Beispiel: Fuß verstaucht = 20 Mark. MOTORWELT: Da ist es wohl klar, daß man von einer Genugtuungsfunktion, die das Schmerzensgeld ja haben soll, kaum noch sprechen kann. Für 20 Mark kann sich der Betroffene zwei Flaschen Schnaps kaufen. HACKS: Das war ein 15jähriger Schü- ler, der sollte sich lieber was anderes kaufen. Aber im Ernst: Solche Mini- Schmerzensgelder bei kleinen Wehwehchen ohne Dauerfolgen sind doch völlig sinnlos. MOTORWELT: Sie wollen dem Verletzten also nur dann Schmerzensgeld geben, wenn nach einem Unfall Dauerschäden zurückbleiben? HACKS: Ja — aber es gibt auch sehr schwere Verletzungen, die ohne Dauerschäden ausheilen, ein komplizierter Beinbruch zum Beispiel, an dem monatelang herumgedoktert werden muß, der dann aber folgenlos verheilt. MOTORWELT: In so einem Fall gibt es ja heute ein paar tausend Mark. HACKS: Und das soll auch so bleiben. Was ich weghaben will, das sind die kleineren Schmerzensgelder — vielleicht könnte man die Grenze bei 2000 Mark ziehen. ...
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