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... Sicherungsund Einstellgebühren. Zusätzlich bis zu 300.- DM (153,39 €) für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (keine Tiere und gewerblich beförderte Waren), wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Bergung durch einen ADAC-Straßendienstpartner, wenn das Fahrzeug von der öffentlichen Straße abgekommen ist und nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden kann. Kostenübernahme in voller Höhe. Dies gilt entsprechend für Gepäck und Ladung, nicht für Tiere und gewerblich beförderte Waren. Als ADAC-Mitglied haben Sie persönlich Anspruch auf ADAC-Hilfeleistungen. Dieser Anspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Clubleistung ist nicht kostenfrei, wenn ein Erstattungsanspruch gegen Dritte besteht, gleiche Leistungen auf Grund derselben Ursache mehrmals erbracht oder Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Fordern Sie immer ausdrücklich die Hilfe durch den ADAC an, auch an den Autobahn- Notrufsäulen oder bei der Polizei, und weisen Sie sich als ADAC-Mitglied aus. Ihre Angaben zum Schadensfall müssen vollständig sein und mit geeigneten Unterlagen belegt werden. 2. Welches Fahrzeug ist geschützt? Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit ...
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