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... und Auto-Sitzpelze. Name Straße j^Ort ^^Jj 36 AMC motorweit 1/83 Die Polizei bekommt nichts extra stet es nach Auskunft der Polizei 117 DM, in Stuttgart 100 DM, in München und Hamburg je 80 DM und in Essen und Frankfurt je 70 DM. Dazu kommen noch Zuschläge für Nacht-, Sonnund Feiertagseinsätze. Auch das Bußgeld ist noch nicht mitgerechnet. Geschleppt werden darf nur so weit, wie es unbedingt erforderlich ist: unter Umständen nur einige Meter. Allerdings findet sich im Innenstadtbereich meist so schnell kein Parkplatz, wo das Fahrzeug für längere Zeit abgestellt werden könnte (sonst hätte sich der Falschparker ja auch nicht ins Haltverbot gestellt). Zum anderen: Müssen Fahrzeuge vor dem Abschleppen geöffnet werden, so kann man sie nicht unbeaufsichtigt abstellen. Auf dem Verwahrplatz kommt außerdem der Schlepper leichter zu seinem Geld (»Auto gegen Schleppgebühr«). ADAC-Jurist Wolfgang Berr: »Tatsächlich ha- Oft bleibt man auf dem Schaden sitzen ben die Abschlepper wegen der Kosten ein Zurückbehaltungsrecht. Allein deswegen dürfen sie allerdings das Fahrzeug nicht gleich auf einen Verwahrplatz schleppen.« Eine besondere Gebühr für ihren Personalaufwand darf die Polizei nicht verlangen. In München sind trotzdem pro Auftrag 25 Mark »für das Tätigwerden der Polizei zu zahlen« - was im Jahr eine halbe ...
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