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... Betriebsstoffbehälter aufgefüllt, mit Zubehörliste und Fahrzeugausweis versehen, auf den Motorfahrzeugstellungsplatz oder Korpssammelplatz zu bringen oder durch einen Bevollmächtigten überführen zu lassen. Die Mobilmachungsbeschlüsse, sowie die Aufgebotsplakate für die Mobilmachung bestimmen über die Durchführung der Motorfahrzeugstellung. Gewisse Motorfahrzeuge und Anhänger können schon vor Erlass eines Mobilmachungsbeschlusses requiriert werden. Es geschieht dies durch Spezialbefehl. Art. 10. Diejenigen Militäroder Hilfsdienstpflichtigen, welche Halter eines mit einem Aufgebot belegten Motorfahrzeuges sind, haben vorerst das Fahrzeug zur Requisition zu stellen und rücken erst nachher auf ihrem Korpssammelplatz ein. Militärdienstpflichtige tragen die Uniform und sind feldmässig ausgerüstet, gleichgültig ob ihr Stab oder ihre Einheit, in welcher sie eingeteilt sind, aufgeboten ist oder nicht. Offiziere und höhere Unteroffiziere, die Halter von requirierten Motorfahrzeugen sack, Umhängetasche oder Handköfferchen mit starken Ersatzschuhen, Mantel, Ersatzwäsche, Schlafdecke, Wetterschutz, Essgeschirr und Essbesteck) zu versehen und das Dienstbüchlein mitzubringen. für grosste Anforderungen In allen Dimensionen und für jede Kapazität erhältlich. GARANTIE: ,,plus"-Ausführung: 12 Monate „ultraplus"- „ 18 Monate Typ 3E 11 von 165/220 Amp.-Std. für ...
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