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... mit der Charta von Turin für klassische Fahrzeuge Partei ergreifen. Ein solches Ansinnen erscheint auf den ersten Blick rundum wünschenswert: Eine von allen Ländern gleichermassen anerkannte Erhaltenswürdigkeit von historischen Fahrzeugen erhöht die Rechtssicherheit und schützt vor Verordnungen oder Gesetzen, bei denen die Oldtimer fast wie zufällig unter den Tisch fallen können. Die noch bis vor kurzem in der Schweiz geplanten Umweltzonen waren ein gutes Beispiel für einen staatlichen Regulierungsdrang, bei dem an klassische Fahrzeuge einfach nicht gedacht worden war – die Folgen wären einschneidend gewesen. Ideen wie das grundsätzliche Verbot von Fahrzeugen ohne Katalysator, die Hochbesteuerung von Fahrzeugen mit einem bestimmten Treibstoffverbrauch oder ähnliche Massnahmen könnten im Extremfall das Aus für die gesamte Oldtimerszene bedeuten. Da ist es zu begrüssen, wenn sich eine starke Organisation für die Interessen der Branche einsetzt und die legitimen Ansprüche der Oldtimerfreunde politisch zementiert. Auf den zweiten Blick gibt es allerdings auch eine Kehrseite der Medaille, die nicht jedem Oldtimerbesitzer munden würde. Es beginnt mit der Definition des «erhaltenswerten historischen Fahrzeuges», auf die im Entwurf zur Charta von Turin nur ansatzweise eingegangen wird. Die bisher in der Schweiz gängige Regelung, dass für den Erhalt des ...
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