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... will man den Lastwagenführern «auf die Finger schauen» (SZ und LU). Die Höchstgeschwindigkeiten von 80 km/h (für Lastwagen) und 60 km/h (für Lastenzüge) müssen unbedingt eingehalten werden, damit sich die Personenwagenlenker nicht zu riskanten Ueberholmanövern verleiten lassen. Es wird ganz besonders an die Lastwagenchauffeure appelliert, nicht zu schnell zu fahren. In den meisten Innerschweizer Kantonen gibt es relativ wenig Abweichungen vom Tempo 100. Sehr oft finden sich Beschränkungen auf 80 km/h in der Nähe von Wohnsiedlungen. Meist war das Tempo dort schon vor Einführung der lOOer-Limite auf 80 km/h festgelegt. In den einzelnen Kantonen, die von dieser Regelung abweichen, sieht es folgendermassen aus: Kanton Luzern: 120 km/h erlaubt auf drei Strecken auf der Hauptstrasse Luzern—Bern (bes. Umfahrungsstrasse Malters); 80 km/h im Bereich verschiedener Wohnsiedlungen. Kanton Nidwaiden: keine 120-km/h- Limiten; 80 km/h wie bis anhin auf der Lopperstrecke der N 2 und im Bereiche bewohnter Gebiete. Kanton Obwalden: 120 km/h auf der Autobahn N 8; 80 km/h bei Alpnachstad. Kanton Uri: keine 120-km/h-Limiten; 80 km/h auf der N 2 (wie schon vor Einführung von «Tempo 100*). Kanton Schwyz: Bis jetzt noch keine 120-km/h-Strecken bestimmt; 80 km/h im Bereiche von Wohnsiedlungen, auch auf dem Seedamm und auf verschiedenen Nebenstrassen. Kanton Zugs keine ...
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