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... das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers im glei chen Verhältnis wie das des Motorwagens zu senken. Damit aber lassen der erfreuliche technische Fortschritt des PKW zum Leichtgewichtswagen hin. der dogmatisch starre {? 42 und das nicht senkbare Gewicht des PKW-Anhängers die Gegensätze zwischen Theorie und Praxis immer schärfer werden. Der PKW-Einachsenanhänger hat gerade in Notzeiten seine Daseinsberechtigung erwiesen. Ungezählte Geschäftsleute können ohne ihn oft gar nicht auskommen, wenn sie einen schnellen Transport zu erledigen haben oder in unserer hotellosen Zeit auf Geschäftsreisen müssen. Will man dem unzeitgemäßen ..Sicherheitsfimmel“ des Gesetzes die Existenzmöglichkeit des kleinen Mannes opfern? Wenn schon aus Sicherheitsgründen etw'as getan werden muß. dann setze man die Höchst geschwindigkeit für PKW’s mit Anhänger, welche die 40%-Grenze überschreiten, in geschlossenen Ortschaften auf 40km/std. fest. Andere Staaten mit weit stär kerem Kraftverkehr kommen auch damit zurecht. Es besteht berechtigte Hoffnung, daß in nächster Zeit eine neue Fassung der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgearbeitet wird. Ob dann dieser un selige § 42 wohl verschwindet? Behielte man ihn auch in der Zukunft bei, so würde er jeden rationellen Anhängerbetrieb mit leichtgewichtigen PKW’s fast unmöglich machen und das wäre eine unverantwortliche Torheit. ...
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