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... Wirtschaftsstufe (Preisbindun gen der ersten Hand) und zwischen Mitgliedern ver schiedener Wirtschaftsstufen (Preisbindungen der zwei ten Hand) nur mit Eidwilligung der Preisbehörde zuläs sig. Die Verpflichtung der Händler auf Einhalten bestimmter Bruttolisten preise, Rabattspannen und Lieferungs bedingungen. wie sie heim Kraftfahrzeugbetrieb von jeher üblich war, bednff also der ausdrück lichen Genehmigung der Preisbehörde. DIE FINANZIERUNG VON KRAFTFAHRZEUG-TEIL ZAHLUNGSGESCHÄFTEN soll nach uns zugegangenen Meldungen bereits von folgenden Firmen vorgenom men werden: Commerzund Treuhand A.G.. Hamburg 1, Mönckebergstr. 11; Kundenkredit GmbH., Düsseldorf, Grabenstraße 19—25 und Dortmund. Hörder Rathaus straße 3; nur für Opelfahrzeuge: Allgemeine Finanzie rungsgesellschaft (AFG), Rüsselsheim am Main; demnächst auch die Fordwerkc A.G., Köln durch eigene Finanzieruugsinstitnte (nur für Fordwagen); Werner Nolte, Düsseldorf. Goltsteinstraße 11; Autohaus Fri^ Opel & Co., Frankfurt a. M., Mainzer Landstraße 331 (für alle Fabrikate). DER VERKAUF NEUER KFZ-BEREIFUNG UND STAR TERBATTERIEN soll laut Pressemeldungen durch die zuständigen Militärregierungen bei sämtlichen Groß- und Eiuzeihandelsfirmen in den westlichen Zonen m i t sofortiger Wirkung gesperrt worden sein. Nicht eingelöste Bezugsgenehmigungen sollen ihre Gültigkeit verloren ...
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