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... ich habe meinen Wagen an einer Parkuhr abgestellt, ohne diese in Betrieb zu setzen. Ort und Zeit stimmten haargenau mit meinem Fahrtenbuch überein. Was mich an dieser ganzen Geschichte so ärgert, ist nicht die Tatsache der zu erwartenden Strafe, sondern der Umstand, daß jener Polizeibeamte, der den Vorfall zur Anzeige brachte, mich also bei der Anund Abfahrt beobachtet haben mußte, es aber offenbar nicht für nötig fand, midi gleich an Ort und Stelle zu „verarzten". Ich frage: Ist es nötig, wegen einer so geringfügigen Übertretung den Polizeiapparat in Bewegung zu setzen und eine Menge Leute zu beschäftigen? Lothar Kaulen, Krefeld Priesterlicher Trost auf Straßen Ihrem Leser Rüdiger Leskow, der sich im Leser-Forum der ADAC-MOTORWELT zu dem Problem des priesterlichen Beistandes bei Verkehrsunfällen äußert, kann ich mitteilen, daß die katholischen Bischöfe Deutschlands es allen motorisierten Priestern zur Pflicht gemacht haben, sich bei allen Fahrten mit den Hilfsmitteln zur Spendung der Sterbesakramente auszurü- sten. Ich selbst habe schon einigemale das Sakrament der Heiligen Ölung auf der Landstraße gespendet. K. R., Kaplan Schon oft kam mir, wie dem Einsender der Zuschrift „Priesterlicher Trost", der gleiche Gedanke, wenn ich von Autounfällen gelesen habe, bei denen ein Schwerverletzter kurz nach dem Unfall starb. Ich ...
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