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... auf die sogenannten «Lateiner» zeigen. Als Köbis Boys an derWM 2006 noch wussten, wie man siegt, waren unsere Strassen nach den Spielen gegen Togo und Südkorea rotweiss, die Huperei wollte kein Endenehmen. Aber alles hat Grenzen. Rene Ruf, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich: «Man wird nichtverhindern können, dass es nach gewissen Spielen zu Hupkonzerten kommen wird.» Der Polizeisprecher hält aber prinzipiell ganz klar fest: «Offiziellist das laut Gesetz verboten.» Man werde aber in der Stadt Zürich, wenn Jubelkorsos unterwegs sind, situativ entscheiden, wann und wie die Polizei eingreifen wird. «Der Spass hört sicher auf, wenns gefährlich wird und Verkehrsregeln verletzt werden», verrät Ruf. Konkret meint er damit etwa das Hinauslehnen Fahnen schwenkender Fans aus den Fenstern fahrender Autos, Tempoüberschreitungen usw. DankSwissgarant! Wer bezahlt bei einem unverschuldeten Unfall, wenn sich derUnfallverursacher aus dem Staub macht und keine Zeugen vorhanden sind? In solchen Fällen springt der Nationale Garantiefonds (NGF) ein. Beispiel: Autofahrer X wird um 5.30 Uhr auf der Autobahn von einem Lastwagen touchiert. Der Brummi- Chauffeur fährt weiter, ohne sich um den angerichteten Karosserieschaden am Auto von X zu kümmern. X hat kein Handy dabeiund kann deshalb die Polizei nicht gleich verständigen. Um 6.45Uhr fährt er bei seinem Carrossier ...
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