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... der Fahrbahnen. Sie bietet Sicherheit dem Fahrer- Entgegenkommende Fahrzeuge bringen sich nicht mehr in Gefahr. Und Sicherheit dem Fussgänger- Das Ueberschreiten von getrennten Fahrbahnen mit nur je einer Fahrtrichtung vermindert die bisherigen Gefahren um die Hälfte ! Also: Fahrbahnen, bestimmt für beide Fahrtrichtungen, darf es nicht mehr geben. Hier setzt mein Verkehrssystem «Strassenkreuzung ohne Fahrkreuzung» ein mit seinem Grundleit^atz: Trenne die Fahrbahnen der Zwei-Richtungs-Strassen durch Bänder so weit, dass auch der grösste Wagen zv.ischen den Fahrbahnen umdrehen kann (111. 5). Dann ist es möglich, durch entsprechende Anlage der Fahrbahnen in jeder Strasse und an jeder Strassenkreuzung dem Verkehr das Einund Ausbiegen der Fahrzeuge mir mehr in einer Fahrtrich'ung zu gestatten. Das Resultat ist: Keine Fahrkreuzung, keine Signallampen, keine Verkehrsbeamte mehr. Dafür der sogenannte gleitende Verkehr, der sich selbst regelt. Verkehrskontrolle zum Schütze der Fussgänger gerügt. (Anmerkung- Die Fahrbahnen trernende Bänder, im Folgenden als Trennungsbänder bezeichnet, sind Flächen, die in Randsteinhöhe die Fahrbahnen überragen, gleich den üblichen Seitengehsteigen.) Die Normen für Zwei-Richtungs-Strassen mit Trennungsbändern von 40 Fuss Breite (20 Fuss Radius !) sind nach dem internationalen Standard für zwei Fahrspuren beiderseits 80 Fuss, ...
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