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... für mein Kraftrad 10 M Steuer zu entrichten. Am 1. Juli d. J. ging ich auf das Steueramt und löste mir für 10 M eine Steuerkarte; gleichzeitig erkundigte ich mich, ob ein Motorrad mit Anhänge wagen als Wagen zu versteuern sei. Der Steuerbeamte antwortete mir, nur ein seitlich angebrachter Sitz auf eigenen Rädern würde als Wagen angesehen, jedoch bedürfe dies noch der tatsächlichen Feststellung. Genauere Auskunft konnte er mir nicht geben. Daraufhin kaufte ich einen Anhängewagen. Jetzt verlangt das Hauptsteueramt, ich soll für zwei Jähre 42 M Steuern nachbezahlen. Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob das in Ordnung ist; wäre mir gesagt worden, ein Motorrad mit Anhänger wäre auch als Wagen zu versteuern, dann hätte ich es unterlassen. Bin ich verpflichtet, zu zahlen, auch wenn ich den Wagen jetzt nicht mehr benutze? ' Wieviel Steuern hätte ich zu entrichten, wenn ich an mein bereits versteuertes Motorrad 2 HP. vom 1. Oktober d. J. bis zum 15. März 1908 einen Seitenwagen ankuppeln würde? Mitglied 269. ANTWORT 547 B. Ihr Anhängewagen kostet Steuer, sobald er metallisch fest mit dem Motorrad verbunden ist (also durch Anschrauben usw.). Ist der Anhängewagen aber mit Stricken oder Riemen am Rad befestigt, ist derselbe steuerfrei. Ich war wegen Nichtversteuerns des Anhängers angezeigt. Darauf habe ich den Steuerbeamten meinen durch Riemen am Rad ...
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