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... Ein Autofahrer, dem plötzlich ein Kind oder ein unaufmerksamer Fuß gänger vor den Wagen läuft, und der beim Ausweichversuch gegen einen Baum oder in den Straßengraben fährt, muß den dabei an seinem Wagen entstehenden Schaden nicht selbst tragen. Er kann sich bei dem schadlos halten, den er vor dem Dberfahrenwerden gerettet hat. Der Bundesgerichtshof entschied, in solchen Fällen bestehe Anspruch auf einen angemessenen Ersatz. Allerdings treffe ihn ein Teil des Schadens selbst, wenn man ihm den Vorwurf machen könne, er sei nicht ganz ohne eigene Schuld in die gefährliche Situation geraten. Eine volle Entschädigung bekomme er nur, sofern er nachweise, daß er alles Zumutbare getan habe, um diese kritische Lage zu vermeiden. (VI ZR 217/61) ALKOHOL Nicht zu früh ans Steuer Ein Autofahrer hatte in einer Wirtschaft von abends bis zum nächsten Morgen getrunken. Er ließ sich deshalb von einem Taxi nach Hause fahren. Am Nachmittag fuhr er mit seinem Wagen einen 74jährigen Mann an. Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte eine vorher ausgespro chene Strafe von zwei Wochen Gefängnis wegen Straßenverkehrs gefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Die Richter machten dem Angeklagten zum Vorwurf, er habe sich bei Antritt der Un glücksfahrt nicht darauf verlassen dürfen, daß er wieder nüchtern gewesen sei. Nachdem er in der Nacht erheblich getrunken habe, sei ...
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