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... wird. Seit fast eirem Jahr werden die Überprüfungen von Kraftfahrzeugen und -anhängern (insbesondere nach § 29 STVZO) in Gemeinschaft mit der Straßen verkehrsdirektion Bremen durchgeführt und zur Zeit die Ladung noch so vorge nommen. wie es mit Recht in Ihrem Artikel verworfen wird. Dafür werden aber die praktischen Untersuchungen — grundsätzlich mit technischen Hilfsmitteln, zumindest in Verbindung mit einer Grube! — gründlich, aber frei von Pedanterie gehandhabt und sind durch den freiberuflich eingeschalteten amtlich anerkann ten Sachverständigen in jeder Weise auf eine den Kraftfahrer unterstützende Beratung eingestellt. Die zur Zeit drei freiberuflich als amtlich anerkannte Sachverständige in Bre men tätigen Mitarbeiter (vom Senat bestellt) haben gemeinschaftlich einen ver kehrstechnischen Prüfstand errichtet, um allen Anforderungen zweckmäßiger Fahrzouguntersuchung auf. Verkehrssicherheit gerecht werden zu können. Bezüglich der laufenden Fahrzeuguntersuchungen vertreten wir den grundsäzlichcn Standpunkt, daß eine Untersuchung nur dann Wert hat. wenn der Halter aus eigener Anschauung lernt und dadurch zur Verkehrssicherheit er zogen wird. Was nützt es. wenn ein Fahrzeug alljährlich nur bei der Prüfung in Ordnung ist! Nein, es muß durch die Art der Prüfung — selbstverständlich spielt hier auch der Charakter und die Persönlichkeit des ...
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