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... benachrichtigen lassen. Verletzten nicht allein lassen. 1. Jeden Benommenen und im Gesicht Blutenden vorschriftsmäßig seitlich lagern: öffnen des Mundes des Verletzten und Entfernen einer eventuell lockeren Zahnprothese, die vielleicht schon im Rachen liegt. (Ausräumen des Mundinhalts mit dem Finger.) Jede Wunde wird mit einer keimfreien (möglichst sauberen!) Wundbedeckung (Mull, Taschentuch) bedeckt und verbunden. Fremdkörper (Splitter) werden in der Wunde belassen, mit eingebunden. Eventuell geöffnete (aufgeschnittene) Kleidung wird dann wieder geschlossen. 2. Bei Atemstillstand keine Erste-Hilfe- Maßnahmen vor Ankunft des Arztes. — Atemnot und verminderte Atmung bedingen halbsitzende Lagerung des Verletzten gegen eine Hauswand und Zuführung von Sauerstoff mit einem Sauerstoffgerät. Wiederbelebungsmaßnahmen „von Hand" sind verboten. Zunehmende Atemnot mit Blauverfärbung des Gesichts des Verletzten bedingt gleiche Lagerung und Sauerstoffzufuhr wie oben und schnellstmöglichen Transport in eine chirurgische Ambulanz. Sauerstoffbeatmung während des Transports! 3. Den geschockten Verletzten mit einer Decke (Kleidungsstück) zudecken, nicht extra aufwärmen! Bedingt der Zustand des Verletzten nicht Maßnahmen wie unter 1 und 2 beschrieben, dann möglichst in Ruhe lassen, nicht gleich transportieren, Schock abklingen lassen. ...
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