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... und Erzeugnisse aus Eisen und Stahl nur diejenigen Preise gefordert werden, welche vom Deutschen Stahlbunde in einer von der Kriegsrohstoffstelle des Kriegsministeriums genehmigten Preisliste jeweils festgesetzt worden sind. Es erscheint angebracht, aus Anlaß wiederholter Übertretungen dieser Bestimmungen darauf zu verweisen, daß die Verordnungen sich auf alle Käufe und Verkäufe beziehen und daß Übertretungen mit hohen Strafen belegt sind, welche auch solche Interessen treffen, die in Unkenntnis der Verordnungen die Höchstpreise überschreiten. Es empfiehlt sich aus diesem Grunde, daß alle, welchen die genauen Verordnungen nicht bekannt sind, beim Abschluß von Geschäften der erwähnten Art sich vorher mit den Vertrauensstellen des Deutschen Stahlbundes in Verbindung setzen. Als solche kommen in Betracht: für Rheinland-Westfalen die Rheinisch-Westfälische Trägerhändlervereinigung in Düsseldorf, für die übrigen Bezirke: die süddeutsche Trägerhändlervereinigung in Mannheim, die Nordwestdeutschmitteldeutsche Trägerhändlervereinigung in Leipzig, die Nordostdeutsche Trägerhändlervereinigung in Berlin und das Berliner Verkaufskontor für Baueisen in Berlin. Ldr. [1128] Dürkopp-Werke, A.-G. Der Generalversammlung wird e'ne Dividende von 25 Proz. (wie im Vorjahre) in Vorschlag gebracht. Außerdem wird vorgeschlagen, dem Unterstützungsund ...
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