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... alle Provinzbehörden zu Handlangern der landeshauptstädtlichen Zentrale degradiert, so daß jedermann öfter, als ihm lieb ist, nach der Hauptstadt reisen muß, wenn er sein immer mehr bestrittenes Pri vatrecht gegen das immer mehr wachsende sogenannte öffentliche Rieht verteidigen will. Daß ein öffentliches Interesse an einer bequemen, schnellen und billigen Verbindung zur Landeshauptstadt besteht, sollte eigentlich keines besonderen Beweises bedürfen. Der Omnibusunternehmer Reeck in Bayreuth wollte einen regel mäßigen Busverkehr nach München durchführen und stellte bei der Regierung von Oberfranken seinen Antrag. Die Genehmigung wurde jedoch versagt, weil sich die Bundesbahn in einem „Gutachten“ (Gut achten in eigener Sache.. .) dahin ausgesprochen hatte, daß ein echtes Verkehrsbedürfnis nicht bestehe, da die Bahn mehrere günstige Zug verbindungen nach München unterhalte. Der beantragte , schienenparal lele“ Autobusverkehr würde der Bundesbahn nur einen „unbilligen Wettbewerb" bereiten und ihr erhebliche Einnahmeverluste zufügen. Zudem sei der von Reeck in Ansatz gebrachte Beförderungspreis von 20.— DM Bayreuth—München und zurück ein Kampfpreis. Ein zügel loser Wettbewerb aber würde große finanzielle Schäden verursachen. In der Beschwerde des Omnibusunternehmers wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß die Direktlinie Bayreuth—München nur einmal ...
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