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... sieben Jahren mit einer nach ECE-Reglement Nr. 442 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz) gesichert werden (…). Kinder von sieben bis zwölf Jahren müssen mit einer solchen Kinderrückhaltevorrichtung oder den vorhandenen Sicher heitsgurten gesichert werden.» Umgangssprachlich interpretieren wir das so: «Wenn Sicherheitsgurten vorgeschrieben sind, dann muss das Kind entsprechend damit gesichert werden. Sind die Gurten nicht vorgeschrieben und auch nicht vorhanden, muss das Kind nicht gesichert werden.» Wichtig: Man kann oft Gurten nachrüsten, auch wenn sie wie bei vielen Oldtimern nicht vorgeschrieben sind. Sind Gurten aber vorhanden, müssen sie auch verwendet werden. Alle befragten Fachleute waren zudem der Meinung, dass man wohl für sich selbst entscheiden könne, ob man Gurten nachrüstet oder nicht. Bei Kindern sollte man aber unbedingt nachrüsten, denn wenn etwas passiert, macht man sich Vorwürfe, auch wenn die Kindersicherung vom Gesetz nicht verlangt war. Briefe an die Redaktion SwissClassics Nr. 26 | 02.20106 Sandstrahlen – Trockeneisstrahlen – Nassstrahlen – Ablaugen Bei der Restaurierung der Karosserie meines Oldtimers, zu der ich mich von vornherein entschlossen hatte, diese komplett sandstrahlen zu lassen, bin ich auf ein grosses Problem gestossen. Nämlich: wo machen lassen? Unser guter Sandstrahler, ein Kleinbetrieb von ...
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