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... der Längenmasse ist durch die Steigerung der Verkehrsschnelligkeit bei zunehmender Fahrbahnbreite bedingt. Eine Ver^rösserung dieser Abstände, besonders bei Fahrbahnen mit nur zwei Spuren, ist vom Verkehrsstandpurkte aus nur zu empfehlen. Die Anzahl der Fahrspuren des gleitenden Verkehrs. Die Regel für diese ist: In der sogenannten Querungsstrecke der Fahrbahn einer Fahrtrichtung, d. h. in der Strecke zwischen dem Einund Ausbiegen sollen, wenn ein slockungsloser Verkehr angestrebt wird, die Anzahl der Fahrspuren für den gleitenden Verkehr gleich sein der Summe aller in dieser Strecke sich vereinigenden, da keine Fahrbahn, gleich an welcher Stelle, mehr Fahrspuren des gleitenden Verkehrs aufweisen soll, als sie fahrtechnisch befriedigend bewältigen kann. Diese Regel lässt sich auch bei bestehenden Strassen durch entsprechende Verteilung der für das Halten der Wagen bestimmten Fahrspuren, der sogenannten Haltespuren befolgen, so dass eine Ueberschreitung der Anzahl der Fahrspuren für den gleitenden Verkehr ausserhalb der Querungsstrecke verhindert wird (111.25). Diese Beispiele der Abbildung zeigen die Eingrenzung der Haltespuren (schraffierte Flächen) durch entsprechenden Bau der Randsteinlinie, wie es schon die 111. 17 darstellt. Eine gebaute Eingrenzung kann aber aus fahrtechnischen Gründen erst bei Fahrbahnen von drei Spuren aufwärts erfolgen, ...
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