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... die «ursprüngliche Ausführung» von zwischen etwa 1890 und 1978 gebauten Motorfahrzeugen kennen oder beurteilen können, wie dies bereits die alte Weisung des ASTRA verlangte. Der FIVA-Pass ist in diesem Zusammenhang lediglich als Beurteilungshilfe gedacht. Nicht jeder Oldtimerbesitzer ist fähig oder willens, den geforderten Nachweis selbst zu erfüllen. Nach wie vor kann man aber selbst den «Originalzustand» dokumentieren und braucht keinen FIVA-Pass. Jedenfalls konnte ich vor einigen Jahren ein Importfahrzeug aus Frankreich problemlos als Veteran immatrikulieren. Ein weiteres Problem ist, dass die Strassen verkehrs- Gesetzgebung Bundessache ist, die Fahrzeugprüfung en jedoch von den Kantonen durchgeführt werden. Übrigens kann man auch in Frankreich eine «Carte grise de collection» (Veteranenausweis) über den Landesverband «Fédération Française des Véhicules d’Époque» (entspricht der FSVA) beantragen. Auch in Brasilien geht der Antrag für einen Veteranen-Fahrzeugausweis über den nationalen Oldtimer-Dachverband. Dort erhält man sogar ein Kontrollschild mit dem Jahrgang des Autos im Ziffernfeld. Ich bin überzeugt, dass die Sache nicht so heiss gegessen wird, wie sie angerichtet ist. Das Verfahren wird sich einspielen. Es ging ja primär darum, die Mängel in der früheren Weisung des Astra vom 2.10.1998 auszubessern. Felix ...
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