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... oder benutzte Räume, sosind die Decken feuerfest auszugestalten. § 6. Der Fussboden muss unverbrennbar und vollkommen dicht gegen die Aufnahme jeglicher Flüssigkeit Hier wurde der Unterkunftsraum für den Wagen in den Abhang eines Hügels verlegt. Zum Wohnhaus führt eine besondere Terrasse. La, le garage a ete construit ä mSmc la colline. Une terrasse conduit de lä ä Ia maison d'habitation. sein. Er darf nicht höher liegen als die Oberflächeder Strasse oder des Hofes, die zur Ausfahrt dienen. Ausser den vorgeschriebenen darf der Fussboden keineweiteren Oeffnungen enthalten. Der Fussboden muss Gefälle nach einem Ablaufrohrhaben. Es können auch unter jedem Stand besondere Mulden mit Ablaufrohren angebracht werden, die sichzu einem Hauptrohr vereinigen. Die Abfallrohre sind mit möglichst starkem Anfangsgefälle anzulegen. Das ablaufende Wasser ist von den mitgeführten Brennund Betriebsstoffen durch einezwangsläufig wirkende, behördlich zugelassene Abscheidevorrichtung zu befreien. § 7. Die Breite der Türen darf das zur Einfahrteines einzelnen der eingestellten Wagen notwendige Mass zuzüglich eines Fussgängerstreifens von 75 cmBreite nicht überschreiten. Die Türen müssen nach aussen aufschlagen. Befindet sich die Tür unter benutzten oder bewohnten Räumen, so ist über ihr ein wagerecht ausladendes Schutzdach von mindestens t mBreite aus feuerfestem Material anzubringen. § ...
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