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... hat. Und genaudiese, im Fachjargon «abstrakt» genannte Gefährdung ist es,welche die Richter die Schwelle zur Anerkennung von Notstand im Strassenverkehr hoch legenlassen. Besonders Geschwindigkeitsexzessen wird vor Gericht der Notstand häufig mit der Begründung verwehrt, Raserei bringe nur geringe Zeitersparnis. Auch werden vor Gericht Notfallsituationen zum Teil gnadenlos seziert und gezeigt, was der Angeschuldigte für Alternativen gehabt hätte. Dass ein Zivilist in solchen Fällen unter enormem Stress steht und rationales Denken fast nicht möglich ist, wird kaumanerkannt. Mehr zum Thema auf Seite 11 Eine Notstandssituation kann einiges entschuldigen, aber nicht immer und alles « CHRISTOPH SCHMUTZ Haben Sie sich schon mal überlegt, was Sie täten, wenn Sie jemanden notfallmässig ins Spital fahren müssten, selber aber betrunken sind? Oder Sie sind als Feuerwehrmann auf Pikett und fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit im Pri- 1%*"* vatwagen zum Einm ---<1satz. Darf sich ein Zivilist in Notfällen im (|MHBStrassenverkehr gleich viel erlauben gwie ein offizielles Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, oder gelten die Verkehrsregeln unbarmherzig in jedem Fall? Wir haben unsmit wahren Fällen dieser Art auseinandergesetzt und auchden Berner Verkehrsrechtsexperten Andreas Roth zu Wortkommen lassen. In Bern ensteht ein Auto-Mekka 8/9 ...
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