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... 1923 wieder aufgehoben. Ein Jahr später wurde eine Volksinitiative «für vermehrten Schutz vor Motorfahrzeugen» vom Stimmvolk abgelehnt. Die Initiaten for derten unter anderem ein Nachtfahrverbot, obligatorische Tachometer und scharfe Ge schwindigkeits beschränkungen. Im kleinen Kanton Glarus bestimmte der Regierungsrat um 1910, wer ein Automobil bzw. ein Motorrad lenken durfte. Auch wehrten sich Glarner und Urner Fuhrhalter gegen den aufkommenden Tagestourismus der Städter, vornehmlich aus Zürich. Da diese in Cars, Automobilen oder auf Motorrä dern über den Klausen fuhren, fürchten die Fuhrhalter um ihre Existenz. Der Glarner und der Urner Regierungsrat beschlossen daher eine Weggebühr über den Klausen zu erheben (Automobile Fr. 8.-, Motorräder Fr. 4.-) und die Geschwindigkeit für Fahrzeuge auf 18 km/h zu beschränken. Die Welt der Fuhrhalterei war damit - zumindest vorüber gehend - wieder in Ordnung. Der Ausbruch des 1. Weltkrieges beeinträch tigte die Verkaufs und Produktions zahlen der Europäischen Automobilund Motor rad-Firmen nachhaltig. Der Verkauf kam gänzlich zum Erliegen, die Produktion mus ste auf Rüstungserzeugnisse umgestellt wer den. Nach Kriegsende waren zahlreiche Fir men verschwunden, neue Firmen gesellten sich aber wieder dazu. Firmen, die Kriegsgü ter herstellten, begannen Fahrzeuge herzu stellen, da sie meistens das ...
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