Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... an Rechtsfähigkeit des Deutschen Kraftfahrer-Danks unangenehm fühlbar, und der Geschäftsführende Ausschuß wurde daher beauftragt, eine Satzung für einen eingetragenen Verein aufzustellen. Mit dieser Satzung als Grundlage wurde der Deutsche Kraftfahrer-Dank als eingetragener Verein mit dem Sitze in Berlin unter dem 9. September 1916 von sieben Mitgliedern des Ehrenausschusses gegründet und am 30, September 1916 von dem Königlichen Amtsgericht Berlin-Mitte in das Vereinsregister unter laufender Nummer 2037 eingetragen. Gemäß § 6 Ziffer II a der Satzung wurden die bisherigen Mitglieder des Ehrenausschusses Ehrenmitglieder. Schutzherren des Deutschen Kraftfahrer-Danks (e. V.) sind: Seine Königliche Hoheit Ernst Ludwig, Großherzog von Hessen und bei Rhein, Seine Königliche Hoheit Waldemar, Prinz von Preußen, Seine Königliche Hoheit Georg, Prinz von Bayern. Die Organe des Deutschen Kraftfahrer-Danks (e. V.) sind: 1. der Verwaltungsrat (§§ 12—15 der Satzung), 2. der Vorstand (§§ 16—19 der Satzung), 3. die Mitgliederversammlung (§§ 22—27 der Satzung). Die Geschäfte des Vereins werden, soweit nicht der Hauptversammlung die Beschlußfassung ausdrücklich vorbehalten ist, geführt durch: den Verwaltungsrat, den Vorstand, den oder die Geschäftsführer. Der Verwaltungsrat besteht aus den Gründern des Vereins, nämlich: Dr. Robert Allmers, Kommerzienrat in ...
Kommentare