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... Fahrzeuge (Pkw/ Kombi, Krad und Wohnmobil bis 3,5 t), sofern nicht überwiegend gewerblich genutzt - als Fahrer fremder Fahrzeuge - als Fußgänger und Radfahrer, als Halter oder Fahrer von Mofas, Mopeds, Mokicks oder anderen nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen - als Benutzer von Rolltreppen und Aufzügen, als Läufer und Reiter, Surfer, Rollschuhund Skateboardfahrer sowie Benutzer ähnlicher Fortbewegungsmittel - als Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Versichert sind auch alle, die mit den zugelassenen Fahrzeugen (mit-)fahren. Beitragsfrei mitversichert sind Wohnwagen und Anhänger, Elektromobile und Versehrtenfahrzeuge. Die Jahresprämie für ein einzelnes Fahrzeug inklusive Personen-Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie beträgt jetzt 89 Mark. Nachdem die Anwaltsund Gerichtskosten um 17 bzw. 25 Prozent gestiegen sind, beträgt nach ADAC-Berechnungen das Kostenrisiko in drei Instanzen bei einem Streitwert von 60 000 Mark rund 46 000 Mark. Der ADAC-Rechtsschutz verzichtet auf eine Selbstbeteiligung. Der Witz des Monats Was wirklich in Ampeln vor sich geht. § URTEILE § URTEILE Zweimal Autosteuer, weil Kopien kein Beweis sind Ein ostdeutscher Autofahrer kann nur durch Vorlage der Original-Steuermarken-Karte beweisen, daß er seine Kfz-Steuer bezahlt hat. Kopien oder eidesstattliche Erklärungen ...
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