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... die Tatsache, daß die Wirkung des gelegten Ruders sich zuerst im Heck äußert, und das Fahrzeug nach hinten herumwirft. Es ist dies besonders beim Ablegen von Ufermauern nicht ohne Wichtigkeit. Wenn es etwas gibt, auf das der Wagenfahrer neidisch sein kann, so ist das zweifellos die Unbekümmertheit des Motorbootfahrers gegenüber der heiligen Hermandad. Einmal ist das „Auge des Gesetzes" auf dem Wasser schon ar, sich bei weitem seltener anzutreffen als an Land, dann aber herrschen hier bis heut auch im allgemeinen ziemlich patriarchalische Zustände. Zustände, die, das sollte man sich nicht verhehlen, nicht so bleiben werden, und deren Bleiben auch gar nicht einmal wünschenswert erscheint. Es ist gewiß anfechtbar, wenn selbst auf den seeartigen Erweiterungen unserer Flüsse eine Geschwindigkeit von 12 Kilometern stündlich das Höchstmaß des polizeilich Erlaubten ist, und man sollte alles tun, um hier eine Änderung herbeizuführen, aber es steht dem die Tatsache gegenüber, daß diese Polizeivorschrift kaum allen deutschen Motorbootfahrern überhaupt bekannt ist. [203] Zur Förderung des Außenhandels. In den uns feindlichen Staaten arbeitete man bereits vor dem Kriege, aber noch weit mehr während des Krieges, systematisch an der Verdrängung unseres Handels von den Weltmärkten. Wir haben leider bis jetzt noch keine derartige systematische ...
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