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... MFK nicht allzu streng sein und die Jahresangabe allein (ohne Tag und Monat) akzeptieren, im Zweifelsfall (oder in «strengen» Kantonen) kann es aber gleichwohl problematisch werden. Man tut also gut daran, bei einem USA-Fahrzeug zu prüfen, ob Tag, Monat und Jahr auf «Title» und/oder «Registration» ausgewiesen sind. Ist das Fahrzeug jünger als 30 Jahre und können Tag, Monat und Jahr der Erstinverkehrsetzung nicht belegt werden, so kann der Wagen im Extremfall überhaupt nicht in der Schweiz eingelöst werden. Am wenigsten Probleme hat man mit einem Fahrzeug, bei dem das Datum der Erstinverkehrsetzung vor 1977 nachgewiesen werden kann. Zwar gelten auch hier Grenzwerte für Abgas und Geräuschentwicklung, diese lassen sich aber in aller Regel von einem guten Garagisten in der Schweiz zu vertretbaren Kosten erreichen, z. B. durch korrektes Einstellen von Zündung, Vergaser oder Einspritzpumpe oder durch Nachrüsten mit einem wirksamen Schalldämpfer. Das gleiche gilt für den Tachometer, der eine Km-Anzeige haben muss, und Korrekturen an der Beleuchtung. Ist das Fahrzeug dann in einwandfreiem technischem Zustand und entspricht es dem Original, dürfte dem Schweizer Fahrzeugausweis mit Veteranenstempel nichts im Weg stehen. Komplizierter wird es bei Autos mit Jahrgang 1977 oder jünger, denn ab Oktober 1977 gelten die recht strengen Geräuschvorschriften und ab 1979 sogar ...
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