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... wie in Ihrem Falle — noch nicht 4 Jahre alt ist, allerdings nur bei Bereifung, Batterie und Lackierung. Die Reise trotzdem bezahlen? Weil ich mich voriges Jahr zu spät für ein Reiseziel entschieden hatte, mußte ich schließlich nehmen, was gerade noch frei war. Dieses Jahr will ich ganz sicher gehen und so früh wie möglich buchen. Was ist aber, wenn mir dann noch etwas dazwischenkommt und ich nicht fahren kann? Muß ich dann trotzdem zahlen, wenn ich keinen Ersatzmann finde Helmut Müller, Aachen Ja, das kann Ihnen passieren, wenn Sie die Reise kurzfristig absagen. Je nachdem, wann Sie zurücktreten, müssen Sie den Reisepreis ganz oder teilweise zahlen; zumindest jedoch ist die Bearbeitungsgebühr verloren. Allerdings können Sie sich — wie fast gegen alles — auch gegen dieses Mißgeschick durch eine spezielle Reiseausfallkostenversicherung schützen. Bei vielen Angeboten der ADAC Reise GmbH ist sie ADAC übrigens automatisch im Preis enthalten. Rechtsschutz nur auf Auslandsreisen? Ich glaube, daheim ganz gut ohne Rechtsschutz-Versicherung auszukommen (ehrlich gesagt: ich möchte die 65 DM dafür nicht ausgeben). Im Ausland aber fühle ich mich weniger sicher. Gibt es dafür nicht einen zeitweisen Rechtsschutz Ingo Krämer, Breisach Normalerweise nicht, denn die Versicherungen sind natürlich an Kurzverträgen kaum ...
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