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... de Pensemble si, au garage, correspond de Tautre cöte une aile analogue. § 9. Zur Heizung sind zugelassen: a) Fugenlose oder vollkommen dichte, glasierte Kachel-öfen mit Aussenheizung, die innerhalb der Garage keinerlei Metallteile besitzen dürfen. Die Oefen sinddurch davor befindliche starke Gitter oder Geländer gegen Beschädigung zu schützen. b) Zentralheizungen, bei denen keine Verbindung derFeuerung nach der Garage 'besteht- Heizrohre und Heizkörper sind durch Drahtgitteroder gelochte Eisenbleche zu schützen, die in einer Entfernung von mindestens 20 cm anzubringen sind. Schornsteinöffnungen dürfen nicht im Innern der Garage vorhanden sein. § 10. Zur Beleuchtung sind zugelassen:a) Elektrische Beleuchtung in Form von elektrischen Glühlampen mit dicht schliessenden Ueberglocken,die auch die Fassung der Lampen umschliessen. b) Alle sonstigen Arten von Beleuchtung in Form vonAussenbeleuchtung, die durch gemäss § 8 ausgeführte Fenster vom Innern der Garage getrennt sind. Obergeschoss der links oben abgebildeten Garage mit Wohnungsanbau. Der Wohnstock enthält zwei Zimmer1 und Bad. L'etage superieur du garage iigure ci--.lessus avec maison d'habitation. L/etagecontient 2 pieces et chambre de bains. Grundriss des Parterrestockes mit Küche, Zimmer und Halle. Plan du rezdechaussee avec cuisine, chambre et Vestibüle. c) Tragbare elektrische Lampen, sofern ...
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