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... Geltung zu verschaf fen. Auf das Thema Schiene—Straße eingehend, sagte er. hier sei teilweise eine geradezu unverantwortliche Propaganda getrieben worden. Tatsache sei nun einmal, daß das Verkehrsmonopol der früheren Reichsbahn nicht mehr bestehe. Das Vordringen des Motors könne und dürfe niemand hindern. * TRIPTYKS FÜR KRAFTFAHRZEUGE können (in Ergänzung zu unserer Meldung in Heft 24/1949 auf Seite 25) jet)t nach 61 Ländern ausgestellt werden, u. a. (neben den Ltcreits veröffentlichten) auch nach Austra lien, Belgisch-Kongo, Bolivien, Burma, Columbien, Cuba, Ecuador, Island, Luxemburg, Malaya, Monaco, Para guay, Rumänien, Ungarn und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Anträge auf Ausstellung von Triptyks und Carnets zur zollerlagsfreien vorübergehenden Ein fuhr werden ab sofort auch von den nachfolgend auf geführten Geschäftsstellen des ADAC bearbeitet: Biele feld, Bremen, Dortmund, Frankfurt/Main, Freiburg/Br., Hannover, Hamburg, Karlsruhe, Kiel, Köln, München, Neuwied-Niederbieber, Nürnberg, Stuttgart und Wies baden. * DIE AUFTEILUNG DER GÜTERFERNVERKEHRS KONZESSIONEN auf die einzelnen Länder des Ver einigten Wirtschaftsgebietes ist nunmehr endgültig erfolgt. Sie wurde folgendermaßen aufgeschlüsselt: Nordrhein-Westfalen . . . 4369 Konzessionen Hessen.................................... 1042 ,, Schleswig - Holstein . . . 1050 ,, ...
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