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... aber, wenn der Verkäufer der Mercedes eine umfangreiche Sammlung hat und ab und zu «Umschichtungen» daran vornimmt? Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kursgewinnen aus Wertschriftentransaktionen eine umfangreiche Praxis entwickelt, welche die Linie zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und «Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit» zieht. Diese Praxis gilt auch im Zusammenhang mit Oldtimern. Der Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit kann unter dem Geltungsbereich des Steuerharmonisierungsgesetzes im kantonalen Recht grundsätzlich nicht anders ausgelegt werden als auf dem Gebiet der direkten Bundessteuer. Die Praxis des Bundesgerichts zur direkten Bundessteuer darf damit nationale Geltung haben, ungeachtet der Tatsache, dass jeder Kanton seine eigenen Steuergesetze kennt. Gewinne aus der Veräusserung von Vermögensgegenständen – darunter fallen auch Oldtimer – unterliegen als Erwerbseinkommen der direkten Bundessteuer, wenn dabei eine Tätigkeit entfaltet wird, die in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtet ist. Steuerfrei sind nur diejenigen Gewinne, die im Rahmen der schlichten Verwaltung privaten Vermö- gens entstehen, also ohne besondere, in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtete Tätigkeit des Steuerpfl ichtigen. Ob eine einfache Vermögensverwaltung oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit vorliegt, ist unter ...
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