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... und auf lange Zeit wertvollen Aus gaben, die schon jetzt mit besonderem Interesse erwartet werden, werden noch Anzeigenaufträge — einund mehr farbig — entgegengenommen. MOTOR-PRESSE-VERLAG GMBH., FREIBURG IM BREISGAU POSTFACH \V\c f°k'rer •'s, dage9e"sistss ^cnV\\\»n9en RECHTSFRAGENzmi* Ist das Parken auf den Gehwegen verboten? Mit der Steigerung des Kraftfahrzcugverkchrs und den beschränkten Parkmöglich keiten in verkehrsbelebten Großstädten ist das Problem, wie am günstigsten geparkt werden darf, zu einer Streitfrage des Straßenverkehrsrechts geworden, die dringend einer praktischen und verkehrsvernünftigen Lösung bedarf. Der vielfachen Übung, Kraftfahrzeuge — Lkw und Pkw — ganz oder teilweise auf Gehwegen aufzustellen und damit in einer Art zu parken, die man in früheren Jahren nicht kannte und jetjt erst als Gepflogenheit der Besatjungsuiacht kennen lernte, folgen viele Kraftfahrer. Der eine Kraftfahrer tut es ohne polizeiliche Be anstandung, der andere mit dem Erfolg einer polizeilichen Bestrafung wegen vor schriftswidrigen Aufsteilens seines Fahrzeugs. Für die Eeurtcilung der Rechtslage ist von der Vorschrift des § 8 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StrVO) vom 13. 11. 37 auszugehen, die den Führer eines Fahrzeugs auf die Benutzung der Fahr bahn verweist. Unter Benutyung der Fahrbahn ist zwar in erster Linie der Fähr ...
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