Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Mitteilungen für Club-Mitglieder Präsidialbekanntmachungen* Hauptversammlung des A, D, A, C. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des A.D. A.C. steht bevor. Da hierbei zum ersten Male die im Vorjahre in Stuttgart beschlossene A. D. A. C.-Satzung in Geltung tritt, bringen wir die i^für die Hauptversammlung aufgestellten Bestimmungen nachstehend ausnahmsweise zum Abdruck: § 14. Die Hauptversammlung ist die oberste Vertretung des Gesamtclubs. § 15. Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich im Monat April statt. Sie wird vom Präsidenten durch Bekanntmachung in der Zeitschrift des A.D. A.C. oder, falls dies unmöglich ist, durch Einladung der einzelnen Mitglieder einberufen. Die Bekanntmachung in der Zeitschrift des A. D. A. C. oder die Versendung der Einzeleinladungen muß mindestens 6 Wochen vor dem Tage erfolgen, an dem die Hauptversammlung stattfinden soll. § 16. Außerordentliche Hauptversammlungen sind vom Prä- sidenten auf Beschluß des Gesamtvorstandes einzuberufen. Der Gesamtvorstand muß die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beschließen, wenn die Vorstände von mindestens sieben Gauen, deren Mitgliederzahl wenigstens ein Drittel sämtlicher ordentlicher Mitglieder darstellt, die Einberufung beim Engeren Vorstand unter Angabe der Gründe schriftlich beantragen. Die Einberufung hat durch den Präsidenten ...
Kommentare