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... im Kapitel „unerlaubter Handlungen" des Bürgerlichen Gesetzbuches abschließend geregelt. Es sind vor allem die Fälle s c h u 1 d hafter, also entweder vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung, aber auch einige Fälle, in denen ein Verschulden nicht vorliegen muß, z. B. bei der Haftung des Tierhalters. Haften Eltern oder andere Aufsichtspersonen, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, für den Schaden, den ihre Sprößlinge anrichteten, so müssen sie ebenfalls ein Schmerzensgeld zahlen. Wann gibt es Schmerzensgeld? Kein Schmerzensgeld gibt es jedoch in allen den Fällen, in denen der Schädiger aus einem Tatbestand haftet, der nicht unter den Abschnitt unerlaubter Handlungen des Bürgerlichen Gesetzbuches fällt, sondern in einem anderen Gesetz geregelt ist. Dem Kraftfahrer ist vor allem die sogenannte Gefährdungshaftung aus dem Straßenverkehrsgesetz bekannt. Verursacht er mit seinem Kraftfahrzeug einen Unfall, bei dem ein anderer zu Schaden kommt, so muß er bzw. seine Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen, auch wenn er den Unfall nicht verschuldet, nicht fahrlässig gehandelt hat, weil er für die „Betriebsgefahr" seines Fahrzeugs einzustehen hat. Aber hier wird nur der Vermögensschaden ersetzt, Schmerzensgeldansprüche entstehen nicht. Erst wenn ein Verkehrsunfall durch das Verschulden einer Person zustande kam, ...
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