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... für die Lebenshaltung. Wenn ein Beamter oder Angestellter auf einer ausschließlich dienstlichen oder beruflichen Fahrt einen Unfall erleidet, ist dieser Unfall in gleicher Weise als durch den Beruf entstanden anzusehen, wie wenn z. B. ein Bauarbeiter auf der Baustelle verunglückt. Die durch den Unfall entstandenen Mehrkosten sind Wer bungskosten (RStBl. 1939, Seite 212). Sofern allerdings die Fahrt gleichzeitig beruf lichen und privaten Zwecken dient, sind die durch den Unfall entstandenen Kosten clen Lebenshaltungskosten zuzurechnen. Dr. H.-F. ^TECHNISCHE Fachauskünfte: Allgemeine oder geringfügige kostenlos, umfangreiche oder schwie rige DM 5.—, für Abonnenten DM 2.50. Der Betrag ist zusammen mit der Anfrage einzusenden. Wir bitten, bei allen Anfragen auch auf dem Briefbogen die volle Anschrift anzugeben. Abonnenten fügen ihre letzte Abonnements- Quittung bei, die mit der Antwort zurückgesandt wird. Der brennende Diesel Frage: Uns verbrannte ein Diesel-Lastwagen in der Garage, nachdem er eine halbe Stunde vorher von einer Tour zurückgekommen war. Das Fahrzeug war am fraglichen Tag in einer Werkstätte der Nachbarstadt, wo neue Kolben-Elemente in die Einspritzpumpe eingebaut wurden. Es war aber kein öl eiugefüilt worden, so daß der Wagen etwa 30 km ohne öl lief. Nach Angabe des Wagenführers soll das Fahrzeug auf dem Heim weg besonders gut gegangen sein. ...
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