Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Bauprogramm dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Im Februar 1978 lehnte das Schweizervolk die Initiative indessen deutlich ab. Durch eine in diesem Zusammenhang von den eidgenössischen Räten beschlossene Motion wurde der Bundesrat jedoch verpflichtet, die Notwendigkeit oder Klassierung von sechs in der Öffentlichkeit umstrittenen Nationalstrassenabschnitten zu überprüfen und der Bundesversammlung Antrag zu stellen, ob diese Abschnitte aus dem Netz zu streichen seien. neue Prioritätenordnung festgelegt werden musste. Dieses Konzept geht dahin, dass auf den wichtigsten Transversalen des Nationalstrassennetzes möglichst bald die noch bestehenden Lükken geschlossen und in zweiter Priorität die Ergänzungsstrecken vollendet werden sollen. Nach dieser Prioritätenordnung werden die jährlichen Bauprogramme in Beachtung der sich von Jahr zu Jahr ergebenden finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet. Die Finanzierung des Nationalstrassenbaus steht auf sicherem Boden. Seit Beginn der Nationalstrassenrechnung im Jahre 1959 haben Bund und Kantone zusammen für den Nationalstrassenbau rund 19 Mia Franken ausgegeben; vom Anteil des Bundes sind rund 94 % bereits abbezahlt. Der Vorschuss an den Nationalstrassenbau, der 1972 einen Höchststand schnitte des Netzes noch nicht erstellt sind. Das Nationalstrassenwerk ist deshalb weiterzuführen, damit die ...
Kommentare