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... im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und in den nachgeordneten Verordnungenaus, um die Sicherheit bei kritischen Lichtund Sichtverhältnissen nachhaltig zu heben. Dass die Vorschriften immer noch zu wenig beachtet werden, ist eine Tatsache. Es gibt anderseits auch Verkehrsverhältnisse, in denen Fahren mit Licht wenig oder nichts bringt, im dichten Stadtund Agglomerationsverkehr beispielsweise. Auch ist der Gefahr der ReizüberflutungBeachtung zu schenken, ein Problem, das durch die immer häufiger anzutreffenden Xenonlampen anBedeutung zunimmt. RICHTIG IST HINGEGEN, dass man im zuständigen Bundesamt für Strassen die kommende Regelung auf europäischer Ebene abwarten will und im Fall eines EU-Obligatoriums auf die in Skandinavien vorgeschriebene Zündung-Licht-Koppelung setzt, die den Lenker der Verantwortung enthebt, selber den Lichtschalter zu betätigen. Sinn macht es ferner, wenn man Fahren mit Licht am Tag auf freiwilliger Basis propagiert und bereits den Fahrschülern die Zusammenhänge zwischen Sichtbarkeit und Sicherheit beibringt. Wann genau das Einschalten des Lichts tagsüberrichtig und nötig ist, das zu entscheiden darf man hingegen dem mit Verkehrssinn gepaarten gesunden Menschenverstand überantworten. Ausserorts, bei wenig Verkehr und beim Fahren mit der tiefstehenden Sonne im Rücken ist der Griff zum Lichtschalter allerdings sehr wohl angebracht. 65 ...
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