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... selber nicht — noch immer nicht. H. A. Schwarzenbach, Zürich ADAC-Grafik über die europaischen Promille-Grenzen «AR» 4/1972 Die Grafik enthält, wie der ADAC inzwischen auch zugeben musste, einige Unrichtigkeiten: In Finnland (SF) gilt nicht eine 0,0- Promille-Grenze, vielmehr gibt es keinerlei Promille-Regelung, wie z. B. in Italien. Dänemark (DK)/kennt wie Finnland und Italien keine Promille-Regelung. Die angegebene 1,0-Promille-Grenze ist falsch. Für Irland ist keine Angabe gemacht. Hier gilt ebenfalls keine Promille-Regelung. In den Niederlanden (NL) gilt wie in Belgien eine 1,5-Promille-Grenze. Die Angabe einer 0,5-Promille-Grenze ist falsch. In Griechenland (GR) gibt es — wie in den westlichen Mittelmeerstaaten — keine Promille-Regelung. Die Angabe einer 0,5-Promille-Grenze ist falsch. Die besonderen Regelungen in den Ostblockstaaten bis hin zur öffentlichen Hinrichtung bei fahrlässiger Tötung unter Alkoholeinfluss möchte ich ausser Betracht lassen. Die föderalistischen Unterschiede machen aber nicht allein die Orientierung schwer. Die Verfassungen der einzelnen Länder und die dort herrschenden Rechtsauffassungen machen die Unterrichtung noch schwieriger. So braucht z. B. der Engländer keine Blutabnahme zu dulden — Habeas Corpus! —, der Deutsche kann dazu unter Umständen unter Anwendung von polizeilicher Gewalt gezwungen werden. Dagegen braucht der Deutsche nicht ...
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