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... Zeit sicher, muss dann aber beim Blick ins Kleingedruckte fest stellen, dass der Hersteller das eine oder andere Hintertürchen offen gelas sen hat. Denn die Garantiebedingungen be stimmt der Hersteller - anders als bei der parallel gültigen gesetzlichen Sach mängelhaftung, früher Gewährleistung genannt. Da definiert das Gesetz, dass eine Sache als mängelfrei gilt, wenn in den ersten zwei Jahren keine Macken auftreten. Die Sachmängelhaftung gilt uneingeschränkt, nur bei gebrauchten Autos kann sie auf ein Jahr begrenzt werden. Allerdings gilt nur in den ers ten sechs Monaten die Umkehr der Be weislast. Im Fall von Hübner-Höflinger heißt das: Wäre die Kupplung in den ersten sechs Monaten reif für den Austausch gewesen, hätte der Verkäufer, also das Autohaus, beweisen müssen, dass die Fahrerin einen Fehler gemacht hat. Das fällt in der Regel schwer. Erst danach muss der Kunde nach weisen, dass nicht er für den Schaden verantwortlich ist. Ohne die Hilfe von Gutachtern und Ju risten ist dies jedoch meist schwierig. Garantien sollen hier einspringen und eine klare Rechtslage schaffen. Da sie aber frei formuliert werden können, kommt es wie im Fall der Polo-Fahrerin oft zum Streit. Der Teufel steckt im De tail. So umfasst die Peugeot-Gebraucht wagengarantie auch Verschleißteile. Andere Garantieverträge reduzieren die Leistung mit zunehmendem ...
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