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... zu lassen. Die Versicherung auf den Todesfall ist dieserhalb auch vollständig außer Betracht gelassen, dadurch aber auch mit die Festsetzung der äußerst niedrigen Prämiensätze erreicht. Die Versicherung dient dazu, dem Beschädigten je nach den Verhältnissen eine entsprechende Summe zu sichern, die ihm nach abgeschlossenem Heilverfahren seitens der Gesellschaft, unbeschadet um ihm von anderer Seite zustehende Beträge, ausbezahlt wird. Hierdurch wird es ihm ermöglicht sich nicht nur einem weiteren Heilverfahren zu unterziehen, sondern sich auch in erhöhtem Maße der Ausbildung für seinen späteren Beruf, der Schaffung einer Existenz, Erwerb eines Geschäfts oder Landanwesens zuzuwenden. Bei völliger Verstümmelung, die eine weitere Arbeitstätigkeit ausschließt, dürfte die Versicherungssumme aber in erster Linie dazu beitragen den Betroffenen mehr oder minder von der Abhängigkeit von anderen Personen zu befreien, mit einem Worte das Leben nach Möglichkeit leichter zu gestalten. Es würde zu weit führen und über den Rahmen dieser Ausführungen hinausgehen, nur annähernd die vielen Möglichkeiten zu schildern, die durch den Abschluß einer derartigen Versicherung zu mildern, wenn nicht ganz zu beheben die Gelegenheit geboten ist. Gibt es eine schönere Tat, als das Loos derjenigen besser zu gestalten, die Gesundheit und Kraft für uns geopfert haben. ...
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