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... — nicht wenige dürften überrascht gewesen sein — ihrem Revisionsantrag stattgegeben. Das Bundesgericht hat die Klage zur neuen Feststellung an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen. Es hob dessen früheres Urteil auf, wonach die Klage der Volkswagen sparer wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlagen unzulässig“ sei. Das höchste Gericht hat festgcstellt, daß dieses frühere Urteil auf einem Rcchtsirrtum beruhe. Insbesondere habe aber das Vorgericht nicht genügend klargestellt, ob die Sparbeträge unmittelbar oder mittelbar zum Aufbau des Volkswagenwerkes gedient hätten und ob dieses überhaupt die am Liefer vertrag beteiligte Partei sei. Gewichtige Argumente machen sowohl die Vclkswagensparer wie auch das Werk geltend. Es ist als erfreuliches Positivum unserer Nachkriegs gerichtsbarkeit zu werten, daß man sich so intensiv darum bemüht, das wirk liche Recht zu finden. Die Entscheidung ist, wie die lange Dauer des Pro zesses beweist, unerhört schwierig, und es wird schließlich ein wirklich ge rechtes Urteil auch ein salomonisches sein müssen. Und selten wird es eine Gerichtsentscheidung geben, die auf jeden Fall derart weittragende Folgen in ideeller und materieller Hinsicht hat. Das Vertrauen in die Rechtsspre chung könnte durch ein Fehlurteil, das so viele Menschen angeht und inter essiert, schwer erschüttert werden, andererseits aber dürfte ein Urteil, ...
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